- 4861 b - 1329. Juni 30. (Breslau). II Kal. Julii. Herr Johann, Pfarrer von St. Mauritius bei Breslau, sagt als zweiter Zeuge in der Streitsache zwischen den Pfarrern von Kostenblut und Schöbekirch aus, er wisse nicht, wieviel seine Kirche von den Gütern einnähme, da er sie nicht taxirt habe, er lebe von den Gütern der Kirche, sei Priester, ca. 40 Jahr alt, von Geburt ein Deutscher aus Neisse, er kenne die Prozessirenden vor dem Streit und sei nicht ein Untergebener des Klägers. Er habe als Prokurator des Pfarrers von Kostenblut, Johann von Patschkau, soviel er glaube, 4 Mk. für die Zehnten vom Vorgänger des jetzigen Pfarrers Jakob erhalten, und dieser Jakob hätte ihm auch einmal für die Zehnten 4 Mk. gegeben. Zu der Kirche zu K. gehörten die Zehnten von den Dörfern Semydrozicz (Schöbekirch), Petrovicz (Peterwitz) und Ramolchovicz (Romolkwitz). Er wisse dies als Prokurator des genannten Johann, da er von den Pfarrern dieser Dörfer die Gelder namens der Zehnten erhalten hätte. Seit welcher Zeit diese Zehnten zur Kirche von K. gehörten, wisse er nicht, aber als Prokurator habe er diese Zehnten in Geld empfangen. Weiter sagte er im folgenden u. a. aus, dass vor mehr als drei Jahren ebenderselbe Jakob und sein Vorgänger ihm dies bezahlt habe in Gegenwart des Breslauer Bürgers Peter von Patschkau, dessen Sohnes Heinrich, dessen Dieners Heinrich und anderer Diener. Er selbst, Jakob, und sein Vorgänger hätten ihm dies bezahlt, aber Jakob hätte sich gesträubt und sei erst durch einen Brief des Breslauer Offizials gezwungen worden, weil er die Folgen fürchtete. Auf die weiteren Fragen wüsste er nichts zu sagen, aber das allgemeine Gerede in Kostenblut und Umgegend bei den Pfarrern und anderen ehrenwerthen Leuten sei, dass die Zehnten nach Kostenblut gehörten. Mit den Zeugen habe er sich wegen der Aussage nicht verabredet und dergleichen. - Herr Lorenz, Pfarrer in Caninocampo (Hundsfeld), sagt als dritter Zeuge aus. Herrn Jakob, Erzbischof von Gnesen († 1313), als er Herrn Thomas, Bischof von Breslau, besuchte (visitans), habe dieser gefragt, ob er erlaubte, dass die Patrone in Semydrozicz (Schöbekirch) ein Oraculum errichteten, und der Erzbischof habe es dergestalt erlaubt, dass die Feldzehnten diesem Oraculum vom Dorfe Sch. selbst verblieben und jährlich 4 Mk. für diese Zehnten der Mutterkirche in K. gegeben würden, dies sei wohl 30 Jahre her. Auf die zweite Frage (siehe o. Reg. 4858 d) antwortete er, er sei zu Breslau im Bischofshofe bei dem Traktat zugegen gewesen. Auf die dritte, er sei als Kleriker des Oppelner Archidiakons Franczco zugegen gewesen, und ein gewisser Johann der Schwabe, Familiar dieses Archidiakons, wäre auf des Letzteren Bitten zum Pfarrer der Kirche in K. ernannt worden. Er wäre bei diesem, Johann dem Schwaben, und seiner Kirche öfter abgestiegen und hätte gesehen, dass die Zehnten in das Haus dieses Pfarrers von K. abgeführt worden wären, jedoch wäre dies vor der Erbauung des Oraculums gewesen; ob aber vermöge richterlicher Entscheidungen oder weshalb sonst diese Zehnten dahin gehörten, wisse er nicht. Konrad, jetzt Pfarrer in Krintsch, damals Pfarrer in Schöbekirch, hätte sich gegen die Zahlung der 4 Mk. gesträubt, aber sich dann mit Johann dem Schwaben auf Schiedsrichter geeinigt, von denen der eine, wie er sich nur noch erinnere, weiland Petrellus, Kanonikus bei St. Egidien zu Breslau, gewesen, und diese hätten entschieden, dass stets der Pfarrer von Sch. 4 Mk. dem Pfarrer von K. in der Oktave St. Martini bei Strafe einer Mark Goldes entrichten müsste. Dies habe er von genanntem Konrad gehört und auch den Schiedsspruch gesehen. Er selbst sei dann drei Jahre Pfarrer in Sch. gewesen und hätte jährlich dem genannten Johann dem Schwaben diese 4 Mk. entrichtet. Auf die weiteren Fragen wusste er keine Antwort zu geben. Dies sei aber das allgemeine Gerede in K. und im ganzen Lande bei allen ehrbaren und zuverlässigen Leuten (sc. dass die Zehnten nach K. gehörten). Er sei auch nicht beeinflusst, solches auszusagen etc. Prozessrotulus des Vincenzstifts 197 b. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |